Zusammenarbeit mit den Eltern
Der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus liegt ein das „Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ zugrunde.
Ziel ist es, im Rahmen eines regelmäßigen Austausches Transparenz zu schaffen und somit jedem Kind gerecht zu werden und die bestmögliche Förderung zu erzielen.
Folgende Maßnahmen zu den Bereichen sind uns wichtig:
1. Gemeinschaft
Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl, wertgeschätzt und für folgende gemeinsame Ziele verantwortlich:
In der Schule herrscht eine einladende, freundliche und wertschätzende Atmosphäre.
- Die Schulgemeinschaft ist von gegenseitigem Respekt geprägt und schließt alle Beteiligten ein.
- Die Schule wird von einem gemeinsamen Selbstverständnis getragen.
2. Kommunikation
Die Eltern und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.
Ziele:
- Schule, Eltern und Elternvertreter pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch.
- Es gibt klare, den Eltern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für die Kommunikation.
- Schule und Eltern nutzen vielfältige Kommunikationswege und –formen zur gegenseitigen Information.
- Die Schule ist über die besonderen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen und – soweit diese für ihre individuelle Förderung bedeutsam ist – über ihre außerschulische Lebenssituation informiert.
3. Kooperation
Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler.
Ziele:
Die Zusammenarbeit erfolgt systematisch und koordiniert in Verantwortung der Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind altersadäquat mit einbezogen.
- Die Eltern beteiligen sich auf vielfältige Art und Weise am schulischen Geschehen und bringen ihre Stärken und Ressourcen ein.
- Die Eltern unterstützen sich gegenseitig. Ebenso unterstützen sie das häusliche Lernen ihrer Kinder. Sie werden diesbezüglich von der Schule beraten.
- Die Schulgemeinschaft ist mit Erziehungs- und Bildungspartnern in der Stadt und der Region vernetzt.
4. Mitsprache
Die Eltern nehmen ihre rechtlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Sie können sich auch darüber hinaus in geeigneter Weise einbringen.
Ziele:
- Die Schule informiert die Eltern ausreichend über ihre Mitspracherechte und –möglichkeiten. Sie ermuntert alle Eltern, diese zu nutzen
- Eltern aus allen Schichten und Gruppen sind in den Elterngremien vertreten.
- Elternvertreter und Eltern beteiligen sich an Schulentwicklungsprozessen.
- Elternvertreter ergreifen Maßnahmen, um die Anliegen und Interessen aller Eltern zu erfahren und zu vertreten.
- Elternvertreter wirken in externen Netzwerken der Schule mit.
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