Notfallbetreuung ab 27. April

Notfallbetreuung ab 27. April

Sehr geehrte Eltern,

 

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundstufe von Förderschulen sowie
  • der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen,
  • höherer Jahrgangsstufen, deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert,

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen),
  • der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf, z. B. Verkaufspersonal in Lebensmittelgeschäften), des Personen- und Güterverkehrs (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation – z. B. Journalisten in der Berichterstattung, nicht dagegen bei Freizeit-Magazinen. Als Beschäftigte im Bereich der Medien gelten nicht nur Redakteure, sondern auch andere in den oben genannten Medien tätige Personen, die für deren Funktionsfähigkeit erforderlich sind), der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen) und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
• ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist;
• im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

 

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.

 

Bitte geben Sie uns per Mail info@grundschule-hochbrueck.de rechtzeitig Bescheid, sofern Ihr Kind zur oben genannten Personengruppe gehört und eine Betreuung benötigt, eventuell auch nur tageweise.

 

Die Formulare finden Sie hier: